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Rechtliche Grundlage für die Allgemeinverfügung

Luxemburg erteilt für Sortengruppen bestimmter Arten allgemeine Genehmigungen nach Punkt 1.8.5.7. des Anhangs II, Teil I der Verordnung (EU) 2018/848. Die Liste der Arten und Sortengruppen mit allgemeiner Genehmigung wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet.

Für Sortengruppen mit Allgemeinverfügung ist kein Antrag auf Genehmigung zum Gebrauch von konventionellem Saatgut an die Kontrollstelle nötig. Sie müssen aber die Verwendung von konventionellem Saatgut an ihre Kontrollstelle melden bzw. bei der Betriebskontrolle vorweisen können. Sie dürfen bei Allgemeinverfügung kein konventionelles Saatgut von Sorten einsetzen, welches zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Bioqualität erhältlich gewesen wäre.

Allgemeinverfügung für Luxemburg, pdf-Datei

Liste der Sortengruppen bestimmter Arten mit Allgemeinverfügung, pdf-Datei