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Herzlich willkommen bei OrganicXseeds-Luxemburg

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Xenia Gatzert, Babette Reusch, Kaja Gutzen

Tel. +49 69 7137699-855 info@organicXseeds.com

Wir bemühen uns, die Datenbank möglichst aktuell zu halten. Bitte melden Sie uns, wenn Verfügbarkeiten falsch angegeben werden.

Die Datenbank zum Nachweis ist eine Anforderung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848, in der die Verwendung von biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungsvermehrungsmaterial, einschließlich Saatkartoffeln im ökologischen Landbau geregelt ist.

Luxemburg hat die FiBL Projekte GmbH beauftragt, diese rechtlich verbindliche und abschließende Dokumentation mit der Datenbank organicXseeds umzusetzen.

Aufgrund der neuen EU-Verordnung 2018/848 ergeben sich ab dem 01.01.2022 einige Änderungen:

„Umstellungsware“

Ab 01.01.2022 kann Umstellungssaatgut einer Sorte erst dann verwendet werden, wenn Saatgut dieser Sorte aus ökologischer Erzeugung ausverkauft ist. Deshalb wird „Umstellungsware“ als Qualitätsstufe in der Datenbank hinterlegt und angezeigt.

Der Landwirt/die Landwirtin muss beim Einsatz von Umstellungsware nachweisen, dass kein Saatgut dieser Sorte aus ökologischer Vermehrung mehr verfügbar ist. Daher müssen die Landwirte durch Klicken auf den Button "U-Ware Beleg" einen Screenshot machen, auf dem zu sehen ist, dass nur noch Umstellungsware oder keine Ware mehr verfügbar ist. Diesen speichern Sie bitte digital ab, um nachweisen zu können, dass die Prüfung vor Verwendung erfolgte und legen ihn bei der nächsten Bio-Kontrolle vor.

Umgang mit Umstellungsware im Übergang von der alten zur neuen Öko-VO

1.) Alle Umstellungs-Saatgutpartien, die 2021 geliefert wurden, dürfen ohne Vorrangprüfung vom Verwender im Folgejahr 2022 eingesetzt werden.

2.) Alle Umstellungs-Saatgutpartien, die 2021 bestellt und 2021 oder früher anerkannt, aber erst im Jahr 2022 ausgeliefert wurden, dürfen ohne Vorrangprüfung vom Verwender im Jahr 2022 eingesetzt werden.

Dauerhafter Umgang mit Umstellungsware

Sind Reste von (Umstellungs-Saatgutpartien) Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial nach erfolgter Vorrangprüfung aus stichhaltigen Gründen im laufenden Jahr nicht verwendet worden, so können diese ohne erneute Vorrangprüfung aufgebraucht werden.

Vegetatives Pflanzenmaterial: Anträge für vegetatives Pflanzenvermehrungsmaterial müssen über die Datenbank beantragt werden.

„70/30“ Saatgutmischungen: Saatgutmischungen mit konventionellen Anteilen (sogenannte „70/30 Mischungen“), die in 2021 von den Herstellern unter der VO (EU) 889/2008 hergestellt und von den zuständigen Kontrollstellen genehmigt wurden, können von Landwirt:innen in der nächstfolgenden Saison verwendet werden, ohne, dass eine erneute Genehmigung der konventionellen Komponenten erforderlich ist. 70/30-Saatgutmischungen aus 2021 sind als solche in der OXS gekennzeichnet.

Für Saatgutmischungen mit max. 30% konventionellen Anteilen von Arten bzw. Sortengruppen, die auf Allgemeingenehmigung stehen, die in 2022 von den Herstellern gemischt werden, gilt das neue EU-Bio-Recht (Verordnung (EU) 2018/848). Vor der Aussaat dieser 70/30-Saatgutmischungen aus 2022 (alle die, die nicht als Mischungen aus 2021 in der Datenbank gekennzeichnet sind) müssen sich die Landwirte für alle konventionellen Arten bzw. Sorten der Mischung eine Bestätigung (Allgemeingenehmigung) über die OXS ausdrucken.

Kategorie I

Für Kategorie I - Sorten kann grundsätzlich keine Genehmigung gemäß Punkt 1.8.5.6. des Anhang II der Verordnung (EU) 2018/848 erteilt werden. Hiervon ausgenommen ist lediglich Pflanzenvermehrungsmaterial für, von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gebilligte Zwecke der Forschung, der Untersuchung im Rahmen klein angelegter Feldversuche oder der Sortenerhaltung; die Genehmigung dazu kann nur von der zuständigen Behörde erteilt werden.

Kategorie I:
Ackerbaukulturen Gartenbaukulturen NEU ab 1.4.2021
- Alexandrinerklee
- Blaue Lupine (bitterstoffarm)*
- Einjähriges Weidelgras
- Gelbsenf (Sortengruppe 'Erucasäurehaltige Sorten')
- Inkarnatklee
- Mais
- Pannonische Wicke*
- Perserklee
- Sommerhafer (außer Zwergtyp)*
- Sommertriticale*
- Sommerwicke
- Welsches Weidelgras
- Winterroggen*
- Wintertriticale*
- Winterweizen
- Winterwicke/Zottelwicke
- Zuckerrübe*
- Endivie (Sortengruppe 'Glatt/Herbst')
- Gartenkresse
- Gurke (Sortengruppe 'Glas/Folie Schlangengurken')
- Kürbis (Sortengruppe 'Hokkaido')
- Paprika (Sortengruppe 'grün-rot blockig')
- Rote Bete*
- Schwarzer Rettich*
- Stangenbohne, grün*
- Sommersäzwiebel (Sortengruppe 'Typ Rijnsburger')
- Winterweizen
- Wintertriticale*
- Sommertriticale*
* steht grundsätzlich auf Kategorie I, ist aber im Moment aufgrund eines Lieferengpasses auf Einzelgenehmigung eingestellt.

Kartoffeln: Kategorie I ab 31.01.2023
a) bis zum 31.01.2023 können noch Ausnahmen gegeben werden, falls die gewünschte Kartoffelsorte ökologisch vermehrt nicht verfügbar ist. Bis zu diesem Termin muss die Kartoffelsorte, für die eine Ausnahme beantragt wurde, auch bestellt worden sein.
b) nach diesem Termin greift die Kategorie I, d.h. es dürfen nur noch ökologisch vermehrte Kartoffelsorten bestellt werden.
c) ab dem 1.10.2023 bis zum 31.01.2024 können erneut Ausnahmen gegeben werden, falls die gewünschte Kartoffelsorte ökologisch vermehrt nicht verfügbar ist. Bis zum 31.01.2024 muss die Kartoffelsorte, für die eine Ausnahme gegeben wurde, auch bestellt worden sein. Anschließend gilt erneut die Kategorie I für Kartoffeln, d.h. es dürfen nur noch ökologisch vermehrte Kartoffelsorten bestellt werden. In den darauffolgenden Jahren gilt für den Zeitraum 1.10.20xx bis zum 31.01.20xx (bzw. danach) gleichlautend das hier beschriebene spezielle Verfahren für Kartoffeln.

Allgemeines zur Datenbank

In die Datenbank organicXseeds.lu werden die aktuell in Luxemburg verfügbaren und ökologisch vermehrten Sorten von Saat- und Pflanzgutunternehmen eingestellt.

Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen werden sich die Kontrollstellen an den verfügbaren Angeboten in der Datenbank OrganicXseeds für Luxemburg orientieren, aber bei ,schwerem' Saatgut (wie z.B. Getreide, Leguminosen, Pflanzkartoffeln) nur die Anbieter berücksichtigen, die ihre Lagerstätte (gemäß Adressangabe in OrganicXseeds) in der Großregion haben (definiert als Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Wallonien (Belgien) und die 2 an Luxemburg angrenzenden französischen Départements 54 und 57).

Grundsätzlich gilt: Genehmigungen und Bestätigung sind vor der Aussaat einzuholen und gelten lediglich für die betreffende Saison.

Das in die Datenbank organicXseeds eingestellte Angebot an Pflanzenvermehrungsmaterial ist die Grundlage für Genehmigungsentscheidungen durch die betreffenden Kontrollorgane. Die Angaben in der Datenbank ersetzen jedoch in keinem Fall eine ggf. einzuholende Genehmigung für den Einsatz nicht ökologisch erzeugtem Pflanzenvermehrungsmaterial!

Der Datenbankverwalter schließt die Haftung bezüglich des eingesetzten Saatgutes und der Sortenwahl aus.