Die Datenbank zum Nachweis ist eine Anforderung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848, in der die Verwendung von biologischen Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungsvermehrungsmaterial, einschließlich Saatkartoffeln in der biologischen Landwirtschaft geregelt ist. Luxemburg hat die FiBL Projekte GmbH beauftragt, diese rechtlich verbindliche und abschließende Dokumentation mit der Datenbank organicXseeds umzusetzen.
Kaja Gutzen, Leonie Weckmann, Babette Reusch, Xenia Gatzert, Evelyn Knobloch
Tel.: +49 69 7137699-855
Telefonzeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr
E-Mail: info@organicXseeds.com
Wir bemühen uns, die Datenbank möglichst aktuell zu halten. Bitte melden Sie uns, wenn Verfügbarkeiten falsch angegeben werden.
Für Arten bzw. Sortengruppen, die in die Kategorie I eingestuft sind, gilt grundsätzlich, dass keine Einzelgenehmigung gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1 der VO (EU) 2018/848 oder allgemeine Genehmigung gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.7 der VO (EU) 2018/848 erteilt werden kann.
Hiervon ausgenommen ist lediglich nichtökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial, das von der jeweils zuständigen Behörde für Zwecke der Forschung, zu Tests in kleinen Feldversuchen, zur Sortenerhaltung oder Produktinnovation gebilligt wurde. Die Genehmigung nach Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1 Buchstabe d) (sog. D-Gründe) kann nur von der jeweils zuständigen Behörde erteilt werden.
Kategorie I:Ackerbaukulturen | Gartenbaukulturen | NEU |
- Alexandrinerklee - Blaue Lupine (bitterstoffarm)* - Buchweizen (Esculentum) - Deutsches Weidelgras** - Einjähriges Weidelgras - Esparsette* - Gelbsenf (Sortengruppe ,Erucasäurehaltige Sorten') - Inkarnatklee - Mais* - Pannonische Wicke - Perserklee - Rotklee (Sortengruppe diploid)*** - Sommerhafer* - Sommerwicke - Welsches Weidelgras - Winterroggen - Wintertriticale - Winterweizen* (Qualitätsgruppe A,B,E weiterhin auf Kategorie 1) - Winterwicke/Zottelwicke - Zuckerrübe |
- Endivie (Sortengruppe ,Glatt/Herbst') - Gartenkresse -Gurke (Sortengruppe ,Glas/Folie Schlangengurken') - Kürbis (Sortengruppe ,Hokkaido') - Paprika (Sortengruppe 'grün-rot blockig') - Rote Bete* - Schwarzer Rettich, rund* - Stangenbohne, grün - Sommersäzwiebel (gelb, Typ Rijnsburger) |
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Kartoffeln: Kategorie I ab 31.01.2023
a) Bis zum 31.01.2023 können noch Ausnahmen gegeben werden, falls die gewünschte Kartoffelsorte biologisch vermehrt nicht verfügbar ist. Bis zu diesem Termin muss die Kartoffelsorte, für die eine Ausnahme beantragt wurde, auch bestellt worden sein.
b) Nach diesem Termin greift die Kat. I, d.h. es dürfen nur noch biologisch vermehrte Kartoffelsorten bestellt werden.
c) Ab dem 1.10.2023 bis zum 31.01.2024 können erneut Ausnahmen gegeben werden, falls die gewünschte Kartoffelsorte biologisch vermehrt nicht verfügbar ist. Bis zum 31.01.2024 muss die Kartoffelsorte, für die eine Ausnahme gegeben wurde, auch bestellt worden sein. Anschließend gilt erneut die Kat. I für Kartoffeln, d.h. es dürfen nur noch biologisch vermehrte Kartoffelsorten bestellt werden. In den darauffolgenden Jahren gilt für den Zeitraum 1.10.20xx bis zum 31.01.20xx (bzw. danach) gleichlautend das hier beschriebene spezielle Verfahren für Kartoffeln.
In die Datenbank organicXseeds werden die aktuell in Luxemburg verfügbaren und biologisch vermehrten Sorten von Saat- und Pflanzgutunternehmen eingestellt.
Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen werden sich die Kontrollstellen an den verfügbaren Angeboten in der Datenbank OrganicXseeds für Luxemburg orientieren, aber bei ,schwerem' Saatgut (wie z.B. Getreide, Leguminosen, Pflanzkartoffeln) nur die Anbieter berücksichtigen, die ihre Lagerstätte (gemäß Adressangabe in OrganicXseeds) in der Großregion haben (definiert als Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Wallonien (Belgien) und die 2 an Luxemburg angrenzenden französischen Départements 54 und 57).
Grundsätzlich gilt: Genehmigungen und Bestätigung sind vor der Aussaat einzuholen und gelten lediglich für die betreffende Saison.
Das in die Datenbank organicXseeds eingestellte Angebot an Pflanzenvermehrungsmaterial ist die Grundlage für Genehmigungsentscheidungen durch die betreffenden Kontrollorgane. Die Angaben in der Datenbank ersetzen jedoch in keinem Fall eine ggf. einzuholende Genehmigung für den Einsatz nicht biologisch erzeugtem Pflanzenvermehrungsmaterial!
Der Datenbankverwalter schließt die Haftung bezüglich des eingesetzten Saatgutes/Pflanzgutes und der Sortenwahl aus.