Bericht über Ausnahmegenehmigungen 2019
Angegebene Gründe:A: Keine Sorte der Art, die der Verwender anbauen will, ist in der Datenbank gemäß Artikel 48 eingetragen
B: Kein Anbieter, d. h. kein Unternehmer, der Saatgut oder Pflanzkartoffeln an andere Unternehmer vermarktet ist in der Lage, das Saatgut oder die Pflanzkartoffeln vor der Aussaat bzw. vor dem Anpflanzen anzuliefern, obwohl der Verwender das Saatgut oder die Pflanzkartoffeln rechtzeitig bestellt hat
C: Die Sorte, die der Verwender anbauen will, nicht in der Datenbank gemäß Artikel 48 eingetragen ist und der Verwender kann nachweisen, dass keine der eingetragenen alternativen Sorten derselben Art geeignet und die Genehmigung daher für seine Erzeugung von Bedeutung ist
D1: Von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gebilligte Zwecke der Forschung
D2: Untersuchung im Rahmen klein angelegter Feldversuche
D3: Sortenerhaltung
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