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Es können Futterpflanzen-Saatgutmischungen mit max 30% konventionellen Komponenten von Arten bzw. Sortengruppen, die auf „Allgemeine Genehmigung“ oder „Einzelgenehmigung“ stehen, eingesetzt werden.
Vor der Aussaat dieser 70/30-Saatgutmischungen müssen sich die Betriebe für alle konventionellen Arten bzw. Sorten der Mischung eine Bestätigung („Allgemeine Genehmigung“) über die Datenbank ausdrucken oder eine Genehmigung („Einzelgenehmigung“) bei der Kontrollstelle anfragen.