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Herzlich willkommen bei OrganicXseeds-Luxemburg

Die Datenbank zum Nachweis ist eine Anforderung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848, in der die Verwendung von biologischen Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungsvermehrungsmaterial, einschließlich Saatkartoffeln in der biologischen Landwirtschaft geregelt ist. Luxemburg hat die FiBL Projekte GmbH beauftragt, diese rechtlich verbindliche und abschließende Dokumentation mit der Datenbank organicXseeds umzusetzen.

Meldebutton / Kontakt

Kaja Gutzen, Leonie Weckmann, Babette Reusch, Xenia Gatzert, Evelyn Knobloch

Tel.: +49 69 7137699-855
Telefonzeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr
E-Mail: info@organicXseeds.com

Wir bemühen uns, die Datenbank möglichst aktuell zu halten. Bitte melden Sie uns, wenn Verfügbarkeiten falsch angegeben werden.

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Infos für Anbieter*innen

Kategorie I

Für Arten bzw. Sortengruppen, die in die Kategorie I eingestuft sind, gilt grundsätzlich, dass keine Einzelgenehmigung gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1 der VO (EU) 2018/848 oder allgemeine Genehmigung gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.7 der VO (EU) 2018/848 erteilt werden kann.

Hiervon ausgenommen ist lediglich nichtökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial, das von der jeweils zuständigen Behörde für Zwecke der Forschung, zu Tests in kleinen Feldversuchen, zur Sortenerhaltung oder Produktinnovation gebilligt wurde. Die Genehmigung nach Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1 Buchstabe d) (sog. D-Gründe) kann nur von der jeweils zuständigen Behörde erteilt werden.

Kategorie I:
Ackerbaukulturen Gartenbaukulturen NEU
- Alexandrinerklee
- Blaue Lupine (bitterstoffarm)*
- Buchweizen (Esculentum)
- Deutsches Weidelgras**
- Einjähriges Weidelgras
- Esparsette*
- Gelbsenf (Sortengruppe ,Erucasäurehaltige Sorten')
- Inkarnatklee
- Mais*
- Pannonische Wicke
- Perserklee
- Rotklee (Sortengruppe diploid)***
- Sommerhafer*
- Sommerwicke
- Welsches Weidelgras
- Winterroggen
- Wintertriticale
- Winterweizen* (Qualitätsgruppe A,B,E weiterhin auf Kategorie 1)
- Winterwicke/Zottelwicke
- Zuckerrübe
- Endivie (Sortengruppe ,Glatt/Herbst')
- Gartenkresse
-Gurke (Sortengruppe ,Glas/Folie Schlangengurken')
- Kürbis (Sortengruppe ,Hokkaido')
- Paprika (Sortengruppe 'grün-rot blockig')
- Rote Bete*
- Schwarzer Rettich, rund*
- Stangenbohne, grün
- Sommersäzwiebel (gelb, Typ Rijnsburger)

* Steht grundsätzlich auf Kategorie I, ist aber im Moment aufgrund eines Lieferengpasses auf Einzelgenehmigung eingestellt.
** Für Weidelgras müssen für Kategorie I mindestens 4 Sorten je Reifegruppe einen Wiederfindungsanteil von mindestens 75 % in den Länderempfehlungen/Anbaugebieten aufweisen. Die Grundlage für die Berechnung des Wiederfindungsanteils bilden die aktuellen Sortenempfehlungen 2018-2022. Die Gültigkeit der Sortenempfehlungsbasis für die Einführung der Kat. I soll auf jeweils 4 Jahre festgeschrieben werden und wird mit Veröffentlichung der neuen Empfehlungen aktualisiert. Die Sorten finden Sie hier.
*** Für Rotklee müssen für Kategorie I mindestens 5 Sorten je Sortengruppe einen Wiederfindungsanteil von mindestens 75 % in den Länderempfehlungen/Anbaugebieten aufweisen. Die Grundlage für die Berechnung des Wiederfindungsanteils bilden die aktuellen Sortenempfehlungen ab 2023.

Kartoffeln: Kategorie I ab 31.01.2023
a) Bis zum 31.01.2023 können noch Ausnahmen gegeben werden, falls die gewünschte Kartoffelsorte biologisch vermehrt nicht verfügbar ist. Bis zu diesem Termin muss die Kartoffelsorte, für die eine Ausnahme beantragt wurde, auch bestellt worden sein.
b) Nach diesem Termin greift die Kat. I, d.h. es dürfen nur noch biologisch vermehrte Kartoffelsorten bestellt werden.
c) Ab dem 1.10.2023 bis zum 31.01.2024 können erneut Ausnahmen gegeben werden, falls die gewünschte Kartoffelsorte biologisch vermehrt nicht verfügbar ist. Bis zum 31.01.2024 muss die Kartoffelsorte, für die eine Ausnahme gegeben wurde, auch bestellt worden sein. Anschließend gilt erneut die Kat. I für Kartoffeln, d.h. es dürfen nur noch biologisch vermehrte Kartoffelsorten bestellt werden. In den darauffolgenden Jahren gilt für den Zeitraum 1.10.20xx bis zum 31.01.20xx (bzw. danach) gleichlautend das hier beschriebene spezielle Verfahren für Kartoffeln.

Allgemeines zur Datenbank

In die Datenbank organicXseeds werden die aktuell in Luxemburg verfügbaren und biologisch vermehrten Sorten von Saat- und Pflanzgutunternehmen eingestellt.

Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen werden sich die Kontrollstellen an den verfügbaren Angeboten in der Datenbank OrganicXseeds für Luxemburg orientieren, aber bei ,schwerem' Saatgut (wie z.B. Getreide, Leguminosen, Pflanzkartoffeln) nur die Anbieter berücksichtigen, die ihre Lagerstätte (gemäß Adressangabe in OrganicXseeds) in der Großregion haben (definiert als Luxemburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Wallonien (Belgien) und die 2 an Luxemburg angrenzenden französischen Départements 54 und 57).

Grundsätzlich gilt: Genehmigungen und Bestätigung sind vor der Aussaat einzuholen und gelten lediglich für die betreffende Saison.

Das in die Datenbank organicXseeds eingestellte Angebot an Pflanzenvermehrungsmaterial ist die Grundlage für Genehmigungsentscheidungen durch die betreffenden Kontrollorgane. Die Angaben in der Datenbank ersetzen jedoch in keinem Fall eine ggf. einzuholende Genehmigung für den Einsatz nicht biologisch erzeugtem Pflanzenvermehrungsmaterial!

Der Datenbankverwalter schließt die Haftung bezüglich des eingesetzten Saatgutes/Pflanzgutes und der Sortenwahl aus.